Formblatt für Pauschalreisen

Formblatt zur Unterrichtung der*des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der EU-Richtlinie 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Darüber hinaus verfügt die Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft über die gesetzlich vorgesehene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der
Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz.


Wichtigste Rechte nach der EU-Richtlinie:
• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzten können.
• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens bis 20 Tage vor der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.
Wenn sich der Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor deren Beginn absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind den Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Die oder der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
• Die oder der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
• Der Reiseveranstalter leistet der*dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedsstaaten – des Reisevermittlers, werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.

Die Evangelische Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft hat eine Insolvenzabsicherung mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedelis-Platz 1, 20345 Hamburg abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die Evangelische Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche), Landeskirchenrat, Domplatz 5,
67346 Speyer, Tel.: 06232 667–250, Fax: 06232 667–255 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Evangelischen Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft verweigert werden.