für Eltern-Kind-Leiter*innen: Zuschüsse für Eltern-Kind-Gruppen In evangelischen Kirchengemeinden fördern wir mit einem Zuschuss von z. Zt. 2,50 € pro Zeiteinheit (45 Minuten) wenn die Gruppe sich regelmäßig in Räumen der evangelischen. Kirchengemeinde trifft und ein pädagogisches Programm für die Gruppenstunde hat: Förderrichtlinien
Es gibt ein Formular zum Download und Ausfüllen am PC: EKG Formular
Wer wissen will, wie man die Zuschussanträge für Eltern-Kind-Gruppen ausfüllt, kann sich hier ein 2-minütiges Erklärvideo ansehen ...
für evangelische Kirchengemeinden: Zuschüsse für Familienfreizeiten Wenn ein gemeinsames pädagogisches Programm für Erwachsene und Kinder/Jugendliche angeboten wird, fördern wir derzeit Familienfreizeiten mit 2,50 € für jede Zeiteinheit (45 Min.) und 3,50 € für jede Übernachtung pro Person: Förderrichtlinien
Ihre Ansprechpartnerin für Zuschüsse der Familienbildung Katrin Schmitt ist unter der E-Mailadresse katrin.schmitt(at)evkirchepfalz.deoder unter der Durchwahl 0631 3642-235 erreichbar.
Zuschüsse für Anbieter*innen im Bereich Erwachsenbildung (WBG)
für alle, die im kirchlichen Kontext Veranstaltungen in der Erwachsenenarbeit anbieten: Zuschüsse aus Mitteln des Weiterbildungsgesetzes Rheinland-Pfalz Als staatlich anerkannter Weiterbildungsträger können wir Ihre Veranstaltungsformate auf deren Zuschussfähigkeit prüfen und Sie entsprechend beraten.
Über das Programm des QSP-Bildungsplaners (www.qsp-elag.de)können Veranstalter direkt ihre Vortrags-, Diskussionsveranstaltungen, Kurse, thematischen Gesprächskreise, Seminare oder thematische Einheiten in Gruppen eingeben, diese werden dann im Kalender veröffentlicht.
Für weitere Beratung und Unterstützung ist Rita Eikelmann Ihre Ansprechpartnerin, Sie erreichen sie telefonisch unter 0631 6342-121 oder per E-Mail an rita.eikelmann(at)evkirchepfalz.de. Der Stichtag für Anträge auf Zuschüsse zu Veranstaltungen des vorhergehenden Jahres ist der 28. Februar des Folgejahres. Die Auszahlung erfolgt im Juni.
Zuschüsse für Teilnehmer*innen im Bereich beruflicher Weiterbildung 2014-2020
für Angestellte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz: QualiScheck bzw. Bildungsprämie
Mit dem einkommensabhängigen Qualischeck fördert das Land Rheinland-Pfalz berufliche Weiterbildung und übernimmt einmal im Jahr 50 Prozent der Kosten einer berufsbezogenen Weiterbildungsveranstaltung, bis zu maximal 500 Euro. Die Weiterbildungsmaßnahme muss dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten oder angestrebten Beruf dienen.
Das Ziel des QualiSchecks ist die Förderung beruflicher Weiterbildung. Daher sind Personen von der Förderung ausgeschlossen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind.
Der QualiScheck ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz zu beantragen. Der Antrag muss vor der Anmeldung gestellt sein.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien QualiScheck-Servicenummer: 0800 5 888 432 oder über den Link zum QualiScheck. Hier finden Sie das Antragsformular, Merkblätter sowie Infos zu den Rahmenbedingungen.
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
Die Bildungsprämie muss bei einer der Beratungsstellen beantragt werden. Weitere Informationen und die Beratungsstelle nahe Ihrem Wohnort finden Sie unter www.bildungspraemie.info, durch den anonymen Vorab-Check können Sie in einem Schnelltest Ihre Voraussetzungen prüfen.
Für mehr Informationen in einem persönlichen Gespräch zum QualiScheck oder zur Bildungsprämie wenden Sie sich gern an: Annekatrin Schwarz, telefonisch unter 0631 3642-106 oder per E-Mail an annekatrin.schwarz(at)nospam evkirchepfalz.de.