Nach dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz stehen jedem MAV-Mitglied pro Amtszeit vier Wochen Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Fortbildungen und Seminaren zu, bei denen erforderliche Kenntnisse für die MAV-Arbeit vermittelt werden (§ 19 Abs. 3 MVG-EKD).
für Mitarbeitendenvertretungen, organisiert mit dem GMDW Pfalz
Jetzt schon vormerken in 2027. Weitere Infos folgen.
für Interessenvertretungen, Funktionsträger*innen und Beschäftigte
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei Pauschalreisen nach §651a BGB
Aktuelle Teilnahmebedingungen MAV-Seminare, organisiert mit dem GMDW Pfalz, Stand 22.09.2025
Für Online-Angebote gilt unsere Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften.