für Mitglieder von Mitarbeitendenvertretungen (MAV)

Nach dem Mitarbeitendenvertretungsgesetz stehen jedem MAV-Mitglied pro Amtszeit vier Wochen Arbeitsbefreiung für die Teilnahme an Fortbildungen und Seminaren zu, bei denen erforderliche Kenntnisse für die MAV-Arbeit vermittelt werden (§ 19 Abs. 3 MVG-EKD).

 

MAV-Seminare

für Mitarbeitendenvertretungen, organisiert mit dem GMDW Pfalz